Lenkzeitunterbrechung
- Mindestens 45
Min.
nach 4,5 Std. Lenkzeit
-
Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min.
gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig
Tägliche Lenkzeit
- Maximal 9
Std.
- Erhöhung auf 10
Std. zwei mal pro Woche zulässig
Wöchentliche Lenkzeiten
- Höchstens 56
Std.
pro Woche
- Höchstens 90 Std.
(in 2 aufeinanderfolgenden Wochen)
Tägliche Ruhezeit
- Mindestens 11
Std.
- Aufteilung in
2 Abschnitte möglich.
Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten.
Zuerst sind 3
dann 9 Std. zu
nehmen
- Reduzierte tägliche
Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich
mehr vorgeschrieben!
- Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9
Std. innerhalb von 30
Std.-Zeitraum
Wöchentliche Ruhezeit
- Mindestens 45 Std.
einschließlich einer Tagesruhezeit
- Verkürzung auf 24
Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen
muss mindestens folgendes eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45
Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45
Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens
24 Std.
(Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
- Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs
24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)